Mindestgröße Polizei
Wer sich bei der Polizei bewerben möchte muss ein ausführliches Auswahlverfahren über sich ergehen lassen und einige Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Darunter zählen zum Beispiel; Bildungsstand, Altersgrenzen, Schwimmfähigkeitsnachweis, Sehvermögen und auch dieMindestgröße. Und genau um letzteres gibt es immer mehr Diskussionen und anscheint auch Verbesserungsbedarf. In einigen Bundesländern sowie Bundespolizei und dem Zoll wurde diese gänzlich abgeschafft bzw. sind auch Abweichungen möglich.
Zur Freude vieler Bewerberinnen und Bewerber, die wohlmöglich sonst an 1 bis 2 cm gescheitert wären. Allgemein ist aber zu sagen, dass jedes Bundesland ihre Einstellungskriterien selber festlegt, und so auch bei der Mindestgröße für Bewerberinnen und Bewerber der Polizei.
Mindestgröße für Bewerber der Polizei
Es gibt mit Sicherheit gute Gründe aber auch genug Gründe die für eine Abschaffung der Mindestgröße für Polizeibewerber sprechen. Letztendlich wird es bei diesen Thema aber auch immer zwei Meinungen geben.
Dass eine Mindestgröße für einen Polizisten nötig sei, daran zweifeln einige nicht. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder der Rettung von Personen an Unfallorten, brauche man eine gewisse Statur. Auch die Polizeiausrüstung – mit bis zu über 20 Kilo – sei nicht zu vernachlässigen und kann bei einer kleineren Körpergröße zur höheren Belastung führen. Bewerber, die die Mindestgröße nicht erfüllen hätten nicht die körperliche Präsenz und Leistungsfähigkeit um die Aufgaben des Polizeivollzugsdiensts durchzuführen, so die allgemeine Begründung der Polizeien.
§Urteile und richterliche Beschlüsse
Eine Frau, der 15 Millimeter zur Mindestgröße fehlen, hat nun – wie 4 weitere Bewerberinnen – erfolgreich dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Aktenzeichen 2 K 7427/17) hat demnach entschieden, dass eine Frau von dem Auswahlverfahren der Polizei nicht wegen ihrer zu kleinen Körpergröße ausgeschlossen werden darf. Die festgelegten Mindestgrößen seien rechtswidrig, urteilten die Richter. Das Land Nordrhein-Westfalen wurde dazu verpflichtet die Klägerin wieder für das Auswahlverfahren zuzulassen. Ebenso ein Mann, der die Mindestgröße um knapp 2 Zentimeter verfehlte, klagte beim Land NRW mit Erfolg. „Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 Zentimeter für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst ist rechtswidrig“, entschieden die Richter.
Die aktuellen Mindestgrößen für Bewerberinnen und Bewerber der Polizei 2019: https://www.dertestknacker.de/ausbildung-bei-der-polizei/
Der Zugang zum Polizeidienst dürfe „allein von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängen“, heißt es in dem Urteil. Die vom Land festgesetzte Mindestgröße für Polizistinnen von 1,63 Meter müsse auch für Männer gelten – denn ab dieser Größe gehe der Dienstherr von einer allumfassenden „Polizeidiensttauglichkeit“ aus. Für Frauen und Männer unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen sei hier nicht nachzuvollziehen und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Es brauche ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“ äußerte sich der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Erklärung.
Es bleibt abzuwarten wie die Länder weiter mit diesem kontroversen Thema umgehen werden. Die richterlichen Beschlüsse und Urteile zeigen jedenfalls auf, dass die Mindestgröße anfechtbar ist und durch einen möglichen Gesetzesentwurf geregelt werden sollte, sofern dies zulässig ist.
Mehr zu den Anforderungen bei der Polizei: https://www.dertestknacker.de/bewerbung-polizei/